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Standards für Barrierefreiheit: WCAG, EN 301 549, EAA, WAD, BGG, BITV und BFSG

Überblick über digitale Barrierefreiheit für private Anbieter und öffentliche Stellen in Deutschland und der EU: So hängen WCAG, EN 301 549, EAA, BFSG, WAD, BGG und BITV 2.0 zusammen.


Einen Überblick über alle Gesetze, Richtlinien und technische Standards zur Barrierefreiheit zu behalten, finde ich ganz schön schwierig. Deswegen habe ich dir (und für mich) eine Übersicht erstellt. Am Ende darf natürlich eine schicke Tabelle und Grafik nicht fehlen.

WCAG: Der internationale Basisstandard

Vielleicht hast du von den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) schon mal etwas gehört. Sie sind der bekannteste Standard für die Gestaltung barrierefreier Web-Inhalten und international gültig. Websites, die diesen Richtlinien und Prinzipien entsprechen, sind für Menschen mit sensorischen, motorischen und mentalen Einschränkungen zugänglich.

Die 4 Prinzipien der WCAG

Die WCAG 2.1 nennt 4 Prinzipien mit insgesamt 13 Richtlinien, auf die es bei einer barrierefreien Gestaltung ankommt:

1. Wahrnehmbar (Perceivable)

Informationen und UI-Elemente müssen so gestaltet sein, dass Nutzer_innen sie wahrnehmen können.

Beispiele:

  • Alternativtexte für Bilder, Videos und Grafiken, damit Informationen auch ohne visuelle Wahrnehmung zugänglich sind.
  • Untertitel, Audiodeskription oder Transkripte für Video- und Audioinhalte.
  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund.

2. Bedienbar (Operable)

Alle Nutzer_innen müssen die Website bedienen können. egal ob mit Maus, Tastatur oder assistiven Technologien.

Beispiele:

  • Vollständige Nutzung der Website per Tastatur.
  • Klar sichtbare Fokusrahmen (Focus States) für interaktive Elemente.
  • Klare Orientierung und Navigation durch die Seite (z. B. Überschriften, Fokus-Reihenfolge, Skip-Links).

3. Verständlich (Understandable)

Informationen und Bedienlogik müssen klar, konsistent und vorhersehbar sein.

Beispiele:

  • Einfache Sprache und eindeutige Fehlermeldungen in Formularen.
  • Klare Formulierungen bei Buttons und Links.
  • Einheitliche Navigationselemente, die sich auf jeder Seite gleich verhalten.

4. Robust (Robust)

Inhalte müssen so entwickelt sein, dass sie mit verschiedenen Browsern, Geräten und assistiven Technologien zuverlässig funktionieren.

Beispiel:

  • Sauberer, standardkonformer Code, der mit assistiven Technologien funktioniert.
  • ARIA-Attribute nur dort einsetzen, wo sie sinnvoll sind.
  • Überschriftenhierarchien korrekt nutzen (H1–H6), damit Screenreader die Struktur verstehen.

→ Die WCAG ist der technische und gestalterische Basisstandard, auf den sich EN 301 549 und BITV 2.0 beziehen.

Die WCAG-Konformitätsstufen

Ähnlich wie bei elektronischen Geräten, gibt es auch für die WCAG Stufen, die die Qualität der Barrierefreiheit veranschaulichen:

A = Mindestanforderung
AA = Standardniveau für echte Nutzbarkeit
AAA = Maximale Barrierefreiheit dort, wo es praktisch möglich ist

A: Grundlegende Zugänglichkeit

In Stufe A werden die grundlegendsten Barriere entfernt. Websites erfüllen hier die Mindestanforderungen, damit Menschen mit Behinderungen überhaupt grundsätzlich Zugang haben, aber viele Nutzer_innen haben noch Schwierigkeiten.

Beispiele:

  • Alternativtexte für informative Bilder.
  • Keine Inhalte, die epileptische Anfälle auslösen.
  • Tastaturbedienbarkeit für Grundfunktionen.

AA: Gute Zugänglichkeit

Stufe AA ist der internationale Standard, den die meisten Organisationen anstreben und der rechtlich relevant ist. Hier werden viele zusätzliche Barrieren entfernt, um eine gute Nutzbarkeit für den Großteil der Menschen – inklusive vieler Behinderungsformen – zu ermöglichen.

Beispiele:

  • Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund.
  • Fokuszustände von Buttons und Links klar sichtbar.
  • Konsistente Navigation über die gesamte Seite hinweg.
  • Untertitel für Videos.

AAA: Maximale Zugänglichkeit

Stufe AAA steht für höchstes Barrierefreiheit. Maximale Zugänglichkeit ist aber z. B. bei komplexen Webanwendungen oder bestimmten Inhaltstypen nicht immer vollständig erreichbar. Hier gibt es jedoch das bestmögliche Nutzungserlebnis für praktisch alle Menschen, auch für seltenere Behinderungsformen.

Beispiele:

  • Sehr hohe Farbkontraste für auch sehr niedrige Sehstärken.
  • Gebärdensprache für Videos.
  • Erweiterte Textvereinfachungen.

Good to know:

  • Die oben beschriebene Version WCAG 2.1 ist derzeit der rechtlich relevante Standard.
  • Seit Oktober 2023 gibt es die WCAG 2.2, die einn paar zustätzliche Kriterien enthält.

EN 301 549: Der europäische Rechtsrahmen

Die Europäische Norm EN 301 549 „Accessibility requirements for ICT products and services“ legt fest, welche Anforderungen in Europa gelten. Sie beziehen sich auf die WCAG und definieren verbindliche Barrierefreiheitsanforderungen für öffentliche Einrichtungen.

ICT steht für „information and communications technology“ also Informations- und Kommunikationstechnik. Das bedeutet, dass sich die Norm auf alle digitalen Produkte bezieht (Websites, Software, Hardware, Dokumente, Apps, Self-Service-Terminals, E-Commerce usw.).

→ Die EN 301 549 ist der europäische gesetzliche Rahmen für Barrierefreiheit aller ICT-Produkte auf Grundlage der WCAG 2.1 AA

BITV 2.0: Die deutsche Rechtsausprägung

Natürlich darf ein eigenes Gesetz der EU-Norm in Deutschland nicht fehlen: Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) schreibt verbindlich vor, dass Websites und Apps öffentlicher Stellen und Behörden den Standard von WCAG 2.1 AA erfüllen müssen, weil sie sich auf EN 301 549 bezieht.

Die BITV ist die nationale Umsetzung der Web Accessibility Directive (WAD bzw. EU-Richtlinie 2016/2102), die öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit verpflichtet.

Also kurz gesagt: BITV 2.0 → EN 301 549 → WCAG 2.1 AA

→ Die BITV 2.0 ist die deutsche Umsetzungsanleitung der EN 301 549 für den öffentlichen Sektor.

BGG: Barrierefreiheit für den öffentlichen Sektor

Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) legt fest, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Zugang zu öffentlichen Angeboten haben müssen. Es schafft den rechtlichen Rahmen für physische und digitale Barrierefreiheit.

→ Das BGG sagt, DASS barrierefrei gestaltet werden muss. Die BITV sagt WIE.

BFSG: Barrierefreiheit für private Unternehmen

Auch für private Unternehmen gibt es seit Juni 2021 ein Gesetz, das zur Barrierefreiheit verpflichtet. Und zwar das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Übergangsfrist endete im Juni 2025.

Es setzt den European Accessibility Act (EAA bzw. EU-Richtlinie 2019/882) in Deutschland um: Eine europäische Richtlinie für alle Mitgliedsstaaten, die Barrierefreiheit in Produkten und Dienstleistungen nach der EN 301 549 festlegt.

Das betrifft zum Beispiel:

  • Online-Shops
  • E-Books
  • Bankdienstleistungen
  • Apps
  • E-Commerce Plattformen
  • Hardware & Software

→ Das BFSG sagt, DASS private Unternehmen barrierefrei gestalten müssen. Die EN 301 549 sagt WIE.

Übersicht von WCAG, EN 301 549, EAA, WAD, BGG, BITV und BFSG

AbkürzungNameEbeneInhalt
WCAGWeb Content Accessibility GuidelinesGlobalInternationale Richtlinien
EN 301 549Accessibility requirements for ICT products and servicesEUUmsetzung WCAG als europäische Norm
WAD (EU-Richtlinie 2016/2102)Web Accessibility DirectiveEURichtlinie für öffentliche Verwaltung
EAA (EU-Richtlinie 2019/882)European Accessibility ActEURichtlinie für bestimmte Produkte / Dienstleistungen im privaten Sektor
BGGBehindertengleichstellungsgesetzDEGesetzliche Grundlage für physische & digitale Barrierefreiheit für den öffentlichen Sektor
BITV 2.0Barrierefreie-Informationstechnik-VerordnungDEUmsetzung BGG, technische Anforderungen für den öffentlichen Sektor
BFSGBarrierefreiheitsstärkungsgesetzDEUmsetzung EAA, Rahmen für Produkte & Services im privaten Sektor

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